Nur die Wenigsten machen sich Gedanken über die Zukunft oder denken an die „Zeit danach“. Wer Verantwortungsbewusstsein ernst nimmt, trägt rechtzeitig Vorsorge, dass seinen Wünschen und Vorstellungen Genüge getan wird, solange man dazu noch in der Lage ist.

Dies gilt zu Lebzeiten etwa für die Frage, welche medizinischen Behandlungen man „im Fall des Falles“ ablehnt (Stichwort: Patientenverfügung), oder wer welche rechtswirksamen Verfügungen bei der Besorgung alltäglicher Geschäfte treffen soll (Vorsorgevollmacht).

Wer nach dem Ableben für „geordnete Verhältnisse“ sorgen und spätere Erbstreitigkeiten verhindern möchte, hat seinen Nachlass sorgfältig zu planen. So gilt es insbesondere bei der Errichtung von Testamenten, Vermächtnissen, Schenkungen auf den Todesfall, Erb- und Pflichtteilsverzichten etc. bestimmte Formvorschriften zu beachten bzw. auf gesetzliche Änderungen/Neuerungen – die letzten durch das Erbrechts-Änderungsgesetz 2015 – Bedacht zu nehmen.

Umgekehrt gilt es, die Interessen der nach dem Gesetz vorgesehenen begünstigten Personen, der sogenannten „Pflichtteilsberechtigten“, zu wahren und Ihre Ansprüche gegenüber den Erben sicherzustellen.

Damit Ihr „(letzter) Wille“ ohne Schwierigkeiten Gültigkeit hat, berate und unterstütze ich Sie gerne unter anderem bei der

• Errichtung und Registrierung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
• Verfassung von Testamenten, Legaten, Schenkungen auf den Todesfall etc.
• Durchsetzung allfälliger Pflichtteilsansprüche gegenüber Erben
• Vertretung und Durchsetzung Ihrer Ansprüche im Verlassenschaftsverfahren