Die Familie bildet den wichtigsten sozialen Stützpfeiler unserer Gesellschaft und den Kern unseres Zusammenlebens. Nicht selten resultieren daraus Konflikte, die aufgrund des Naheverhältnisses der Beteiligten äußerst emotionsgeladen ausgetragen werden und mitunter zu unbedachten Entscheidungen führen können.

Das Ehe- und Familienrecht regelt vor allem die Rechte und Pflichten in Beziehungen zwischen Ehepartnern/eingetragenen Partnern bzw. jene zwischen Eltern (bzw. Obsorgeberechtigten) und Kindern.

Wird eine Ehe oder eingetragene Partnerschaft aufgelöst, so sind damit oft weitreichende Folgen verbunden (u.a. Unterhalt, Obsorge, Aufteilung der ehelichen Ersparnisse und des ehelichen Gebrauchsvermögens). Die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein geschiedener Ehegatte Unterhalts- und in weiterer Folge Pensionsansprüche erwirbt, ist mitunter davon abhängig, ob die Ehe einvernehmlich, aus dem alleinigen bzw. überwiegenden Verschulden eines Ehegatten, oder aus anderen Gründen geschieden wird.

Eine umfassende juristische Prüfung bzw. Aufklärung ist in solchen Fällen unerlässlich, damit Ihnen für die Zukunft keine finanziellen Nachteile erwachsen.

Um Sie vor „Kurzschlusshandlungen“ zu bewahren und Ihre Ansprüche bestmöglich durchzusetzen, helfe und unterstütze ich Sie gerne insbesondere bei der

• Vertretung in gerichtlichen Scheidungsverfahren
• Ausarbeitung von Scheidungsvergleichen/Scheidungsfolgenvereinbarungen
• Vertretung in sämtlichen außergerichtlichen und gerichtlichen Obsorge- und Unterhaltsverfahren
• Durchsetzung von Kontaktrechten (vorm. Besuchsrechten)
• Geltendmachung von Aufteilungsansprüchen
• Ausarbeitung von Eheverträgen