Jeder, der einer Beschäftigung nachgeht, kommt unweigerlich mit dem Arbeitsrecht „in Berührung“. Egal, ob als Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, haben Sie Rechte und Pflichten. Diese sind meistens im Rahmen eines Arbeitsvertrages geregelt.

Darüber hinaus können – je nach Zugehörigkeit zu einem Betrieb oder Art Ihrer Tätigkeit – Betriebsvereinbarungen und/oder Kollektivverträge zur Anwendung kommen, die das Dienstverhältnis näher regeln und zumeist gewisse Mindeststandards (z.B. Mindestlohn, Arbeitszeit oder Urlaubsanspruch, etc.) normieren.

Erleiden Sie in Ausübung Ihres Berufs einen Arbeitsunfall, so haben Sie Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, im Falle Ihres krankheitsbedingten Ausfalls aus dem Berufsleben Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Meine langjährige Erfahrung zeigt allerdings, dass man mitunter um seine Rechte mühsam kämpfen muss.

Gerne berate und unterstütze ich Sie und Ihre anspruchsberechtigten Angehörigen bei der Durchsetzung/Wahrung Ihrer Rechte, insbesondere durch

• Beratung in sämtlichen Angelegenheiten des Arbeits- und Sozialrechts
• Errichtung und Prüfung von Arbeitsverträgen, (freien) Dienstverträgen, Werkverträgen, etc.
• Führung der Korrespondenz mit Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherungen
• Vertretung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Entlassungs- und Kündigungsverfahren
• Vertretung in Verfahren wegen offener Ansprüche aus Arbeitsverträgen
• Vertretung in Verfahren vor Gerichten, Behörden und Versicherungsanstalten bei der Geltendmachung von Pflegegeld, Kinderbetreuungsgeld,    Versehrtenrente/Invaliditätspension, etc.