Seit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des mit dem Datenschutz-Anpassungsgesetz 2018 neu erlassenen Datenschutzgesetzes (DSG) ist das Thema Datensicherheit in aller Munde. Nunmehr werden die Regeln für die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Rechte der Betroffenen und die Pflichten der Verantwortlichen EU-weit vereinheitlicht.

Unter dem Begriff der „Datenverarbeitung“ versteht man jeden mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführten Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten, wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.

Aufgrund dieser weitläufigen Definition gilt es sicherzustellen, dass Sie und/oder Ihr Unternehmen diesen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Denn Verstöße gegen die DSGVO werden mit empfindlichen Geldstrafen sanktioniert (bis zu EUR 20 Mio. oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes).

Um Ihre berufliche Tätigkeit im Einklang mit den datenschutzrechtlichen Vorschriften zu gewährleisten, stehe ich Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite, unter anderem bei der

• Erstellung eines Verarbeitungsverzeichnisses
• Abklärung, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist
• Errichtung eines Auftragsverarbeitungsvertrages (bei Inanspruchnahme externer Dienstleister)
• Geltendmachung von Informations-, Auskunfts-, und Löschungsrechten
• Umsetzung von Meldepflichten, insb. bei Datenschutzverletzungen infolge Verlust eines Datenträgers oder Hacker-Angriffs
• Vertretung vor Behörden und Gerichten