Die „eigenen vier Wände“ haben elementare Bedeutung im Leben eines jeden, unabhängig davon, ob es sich um eine Mietwohnung oder eine Eigentumswohnung handelt. Und dennoch ist die Unterscheidung wichtig. Denn davon hängt es ab, welche gesetzlichen Bestimmungen zur Anwendung gelangen.

Die zentralen Normen für Mietverhältnisse finden sich einerseits im Mietrechtsgesetz (MRG), andererseits im Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB). Abhängig von der Art des Mietobjektes, des Mietzwecks, oder dem Gebäude, in dem das Mietobjekt liegt, kommt das MRG zur Gänze, teilweise, oder gar nicht zur Anwendung (Voll-, Teil-, oder Nichtanwendung).

Die für Eigentumswohnungen einschlägigen Bestimmungen regelt bspw. das Wohnungseigentumsgesetz (WEG).
Die Materie rund um das Miet- und Wohnrecht ist äußerst komplex, die hierzu ergangenen höchstgerichtlichen Entscheidungen schwer zu überblicken.

Es empfiehlt sich daher dringend, vor Abschluss eines Mietvertrages oder Ankauf einer Eigentumswohnung anwaltlichen Rat einzuholen. Denn auch hier gilt:

Fehler, die man nicht macht, müssen nicht ausgebessert werden!

Ich unterstütze und berate Sie gerne unter anderem bei der

• Errichtung und Prüfung von Mietverträgen/Wohnungseigentumsverträgen
• Überprüfung des zulässigen Mietzinses
• Geltendmachung von Mietzinsminderungsansprüchen
• Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
• Rückforderung von Kautionszahlungen
• Vertretung/Führung von Bestandsrechtsstreitigkeiten vor Schlichtungsstellen oder Gerichten