Unter „Versicherung“ versteht man das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme. Alle Versicherten bilden eine Risikogemeinschaft, die bei Eintritt eines Schadens, dem sogenannten Versicherungsfall, einen Ausgleich erhalten sollen.

Ein Versicherungsverhältnis kann kraft gesetzlicher Regelung oder vertraglich begründet werden, bei Ausübung einer Tätigkeit entweder verpflichtend vorgesehen sein, oder freiwillig abgeschlossen werden.

So sind etwa unselbstständig Erwerbstätige unter anderem gesetzlich kranken- und pensionsversichert. Die Inbetriebnahme eines Kfz auf öffentlichen Straßen ist bspw. nur bei Vorliegen einer Kfz-Haftpflichtversicherung zulässig. Der Abschluss einer Haushalts- oder Lebensversicherung wiederum erfolgt freiwillig.

Oftmals entstehen Probleme bei der Frage, ob überhaupt ein Versicherungsfall vorliegt, der zugrunde liegende Sachverhalt ein versichertes Risiko darstellt (zum Beispiel: Liegt ein Unfall im Sinne der Versicherungsbedingungen einer privaten Unfallversicherung oder eine „Invalidität“ im Sinne des Gesetzes vor?).

Mitunter lehnt eine Versicherung die Erbringung einer Leistung ab, obwohl grundsätzlich Versicherungsschutz bestünde. Begründet wird dies nicht selten mit einer Obliegenheitsverletzung durch den Versicherten. Darunter versteht man Verstöße gegen Verpflichtungen, die sich aus dem Versicherungsvertrag ergeben, etwa die Versicherungsräumlichkeiten zu versperren (Einbruchdiebstahlversicherung), oder in Kfz unter Alkoholeinfluss nicht in Betrieb zu nehmen (KFZ – Haftpflichtversicherung).

In diesem Zusammenhang stellen sich oft schwierige Fragen der Auslegung des Inhalts eines Versicherungsvertrages bzw. der zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit für Versicherungsnehmer und Versicherungsunternehmen berate und unterstütze ich Sie gerne insbesondere bei der

• Ermittlung des Sachverhalts
• Prüfung des Deckungsumfangs der Versicherung bzw. allfälliger Obliegenheitsverletzungen
• Korrespondenz mit / Akteneinsicht bei Verwaltungsbehörden
• Geltendmachung / Durchsetzung Ihrer Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag
• Vertretung / Prozessführung vor Gerichten und Behörden
• Kontaktaufnahme mit Ihrer Rechtschutzversicherung